Ein Punkt ist mir allerdings wieder aufgefallen, etwas, was leider häufig in Deutschland vorkommt: Man hat einen tollen See, aber mit dem Zugang zum See hapert's. Das liegt daran, dass viele Grundstücke bis an den See reichen, quasi bis ans Wasser. Hie und da findet man dann zwar noch einen Zugang, ein schmales Streifchen über den man dann ans Wasser gelangt ....
Diejenigen, die ein Haus (Häuschen) am See besitzen, stört das natürlich nicht. Ich habe aber kein derartiges Häuschen, und so hatten wir doch Schwierigkeiten, am Starnberger See ans Wasser zu gelangen.
In Neuseeland ist das (fast) undenkbar. Ich kann mich kaum an eine Stelle erinnern, an der man nicht ans Wasser (=Meer) gekommen ist. Allenfalls ist der Zugang entweder absolut unmöglich (wegen Steilküste z.B.) oder es ist eine Gedenkstätte der Maoris. Ansonsten fällt mir kein Grund ein.
In Neuseeland ist das (fast) undenkbar. Ich kann mich kaum an eine Stelle erinnern, an der man nicht ans Wasser (=Meer) gekommen ist. Allenfalls ist der Zugang entweder absolut unmöglich (wegen Steilküste z.B.) oder es ist eine Gedenkstätte der Maoris. Ansonsten fällt mir kein Grund ein.
Der Zugang zum Wasser ist in Neuseeland auch in einem Gesetz verankert: Dieser Zugang ist quasi „Allgemeingut“ und kann auch in der Regel nicht beschränkt oder besonderen Bedingungen unterworfen werden. Ich finde das gut, da es allen einen Zugang für alle ermöglicht, und nicht nur auf eine kleine Gruppe von Personen reduziert wird.
Verfassung des Freistaats Bayern
ReplyDeletefreier Seezugang
In Artikel 141, Absatz 3 steht: "Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen."